• 28.12.2023 – Überarbeitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgestellt

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMJ hat am 28.12.2023 einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht.

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Überarbeitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgestellt

 

Das Bundesministerium der Justiz hat am 28. Dezember 2023 einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht. Die Reform, die Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorstellte, zielt darauf ab, die bestehenden Instrumente zur effektiven Durchsetzung von Anlegeransprüchen zu verbessern. Der Minister betonte, dass funktionierende Kapitalmärkte auf Transparenz und Vertrauen angewiesen sind, und Anleger im Schadensfall wirksame Instrumente benötigen.


Derzeit gilt das KapMuG bis zum 31. August 2024 und bietet ein spezielles Musterverfahren für bestimmte kapitalmarktbezogene Rechtsstreitigkeiten. Dies erleichtert die effektive Verhandlung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger bei fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen.

Die Reform soll den Zeitraum von der Einzelklage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren beim Oberlandesgericht verkürzen. Hierzu werden gesetzliche Fristen angepasst, Zuständigkeiten weiter konzentriert und das Verfahren bis zum Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts verschlankt. Eine Stärkung der Rolle des Oberlandesgerichts ist ebenfalls vorgesehen, indem es künftig selbst die Feststellungsziele für das Musterverfahren formuliert.

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Reduzierung der hohen Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren. Künftig sollen nicht automatisch alle Einzelklagen in das Musterverfahren einbezogen werden, und Parteien haben die Möglichkeit, unabhängig am Individualverfahren teilzunehmen.

Die Digitalisierung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in der Reform. Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen vor Ablauf der bis 1. Januar 2026 laufenden Regelfrist digital geführt werden müssen, um Akteneinsichten parallel und schneller zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. Dezember 2023 an Länder und Verbände verschickt und steht bis zum 31. Januar 2024 zur öffentlichen Stellungnahme offen. Die eingehenden Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht.


Kommentar:

Die vorgeschlagene Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Anlegerrechte und zur Verbesserung der Effizienz bei Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont zu Recht die Bedeutung von Transparenz und Vertrauen für funktionierende Kapitalmärkte.

Die geplanten Änderungen, darunter die Verkürzung des Verfahrenszeitraums und die Stärkung der Rolle des Oberlandesgerichts, zielen darauf ab, Anlegern einen schnelleren Zugang zu Gerechtigkeit zu ermöglichen. Besonders lobenswert ist die Absicht, die Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren zu reduzieren, was die Handhabung und Effizienz weiter verbessern wird.

Die Digitalisierung der Gerichtsakten ist ein zeitgemäßer Schritt, der den Zugang zu Informationen beschleunigt und die Verfahren insgesamt effektiver macht.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die Länder und Verbände auf den Gesetzentwurf reagieren werden. Die öffentliche Stellungnahme bis Ende Januar 2024 bietet eine Gelegenheit für eine breite Diskussion und die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven, bevor die Reform in Kraft tritt. Insgesamt scheint die vorgeschlagene Reform des KapMuG einen wichtigen Beitrag für eine stärkere Anlegerkultur in Deutschland und einen attraktiven Anlagestandort zu leisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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