• 06.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Neue Horizonte erkunden

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Neue Horizonte erkunden

 

Eine umfassende Untersuchung von Herausforderungen, Möglichkeiten und strategischen Ausrichtungen für die Zukunft

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor massiven Veränderungen, wie aus dem neuesten Bericht der ABDA hervorgeht. Sinkende Apothekenzahlen und ein zunehmender Druck auf das OTC-Geschäft sind nur einige der Herausforderungen, denen sich die Branche gegenübersieht. Doch auch positive Entwicklungen wie wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs und innovative Partnerschaften für effiziente Rezeptabrechnung prägen das aktuelle Geschehen. Tauchen Sie ein in die Welt der Apothekenwirtschaft und entdecken Sie die neuesten Trends und Entwicklungen.

 

Apothekenwirtschaft erlebt massiven Umbruch: Negativtrend setzt sich fort

Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich weiterhin in einem gravierenden Umbruch, wie aus dem neuesten Apothekenwirtschaftsbericht hervorgeht, der von der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) veröffentlicht wurde. Der Bericht liefert einen detaillierten Einblick in die aktuelle Lage und zeichnet ein düsteres Bild von sinkenden Apothekenzahlen, einem Rückgang der Beschäftigung und einem zunehmenden Druck auf das OTC-Geschäft.

Ein besorgniserregender Trend setzt sich fort: Im Jahr 2023 sank die Anzahl der Apotheken um einen Rekordwert von 497 auf 17.571, was einem Rückgang von 2,75 Prozent entspricht. Diese Entwicklung markiert einen weiteren Schritt in einem langfristigen Prozess, der die Apothekenlandschaft Deutschlands grundlegend verändert. Die neuesten Zahlen aus dem ersten Quartal 2024 zeigen einen weiteren Rückgang auf 17.429 Apotheken, was darauf hindeutet, dass dieser Trend anhält und die strukturellen Veränderungen in der Branche anhalten.

Besonders alarmierend ist, dass der Rückgang nun auch die Filialen massiv betrifft, was auf eine Schwächung des Filialkonzepts hinweist, das bisher ein wichtiger Bestandteil der Apothekenlandschaft war. Dieser Rückgang verschlechtert die Erreichbarkeit von Apotheken für Millionen von Menschen im ganzen Land. Besonders besorgniserregend ist die Verschlechterung der Entfernung zur nächsten Apotheke für zwei Millionen Menschen seit 2018, was auf eine zunehmende räumliche Disparität bei der Gesundheitsversorgung hinweist.

Auch die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken ging erstmals zurück, was zusammen mit dem Rückgang der Beschäftigten im Apothekenbereich auf eine Trendwende hindeutet. Der Bericht zeigt, dass der Absatz von rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) in Apotheken ebenfalls zurückging, während der Umsatzanstieg vor allem auf die steigende Bedeutung von Hochpreisern zurückzuführen ist.

Die Herausforderungen für Apotheken nehmen weiter zu, insbesondere durch den wachsenden Anteil des Versands im OTC-Bereich und die anhaltende Diskrepanz zwischen steigenden Kosten und stagnierender Vergütung. Die ABDA warnt vor einer möglichen Perspektivlosigkeit und betont die dringende Notwendigkeit von Reformen, um die Zukunft der Apotheken zu sichern.

Angesichts dieser Entwicklungen steht die Apothekenbranche vor einer ungewissen Zukunft, geprägt von Schließungen, finanziellen Herausforderungen und einem sich wandelnden Marktumfeld. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die Apothekenlandschaft in Deutschland nachhaltig zu stärken.

 

Versicherungsschutz bei Kühlschrankausfall: Die essenzielle Absicherung für Apotheken

In der täglichen Betriebsroutine einer Apotheke ist der Kühlschrank oft ein unscheinbarer, aber unverzichtbarer Bestandteil. Er bewahrt empfindliche Medikamente wie Impfstoffe, Insuline und andere Arzneimittel bei kontrollierter Temperatur auf, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Doch was passiert, wenn dieses essenzielle Gerät unerwartet ausfällt?

Ein Kühlschrankausfall in einer Apotheke kann schnell zu einem Alptraum für den Apothekeninhaber werden. Neben dem offensichtlichen Verlust wertvoller Medikamente und Impfstoffe drohen Betriebsunterbrechungen und mögliche Folgeschäden, die sowohl finanziell als auch gesundheitlich schwerwiegend sein können. Medikamente, die nicht mehr den Lagerungsanforderungen entsprechen, könnten Patienten ernsthaft gefährden und das Vertrauen der Gemeinschaft in die Apotheke untergraben.

Die Versicherungslage ist in einem solchen Szenario von entscheidender Bedeutung. Eine angemessene Apothekenversicherung sollte den Verlust von Medikamenten sowie mögliche Folgeschäden abdecken, die durch den Kühlschrankausfall verursacht werden, darunter Ersatzlieferungen, Betriebsausfälle und mögliche Schäden an anderen Apothekeneinrichtungen. Eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolice sind daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen und Risiken der Apotheke entspricht.

Darüber hinaus ist eine schnelle und effektive Schadensregulierung von entscheidender Bedeutung, um die Auswirkungen eines Kühlschrankausfalls auf den Apothekenbetrieb zu minimieren. Eine rechtzeitige Schadensmeldung an die Versicherung ermöglicht es, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung schnell eingeleitet werden können, um den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Insgesamt verdeutlicht ein Kühlschrankausfall in einer Apotheke die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes und einer effektiven Risikomanagementstrategie. Apothekeninhaber sollten sich bewusst sein, dass solche Zwischenfälle nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch das Vertrauen der Patienten gefährden können. Eine vorausschauende Planung und eine adäquate Versicherungsdeckung sind daher entscheidend, um den Apothekenbetrieb aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

 

Bundesgerichtshof stärkt Versicherungsnehmerrechte bei Einbruchdiebstählen

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Versicherungsnehmern bei Einbruchdiebstählen gestärkt. Die Entscheidung betrifft einen Fall aus dem Jahr 2016, in dem ein Versicherungsnehmer gegen die Ablehnung seiner Einbruchdiebstahlmeldung durch seinen Hausratversicherer vorging.

In der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember 2016 drangen unbekannte Täter während der Abwesenheit der Eltern des Klägers in deren Wohngebäude ein. Durch Aufhebeln eines Fensters erlangten sie Zugang zum Gebäude und entwendeten einen verschlossenen Tresor mit Schriftstücken, Bargeld und anderen Wertgegenständen aus einem Kleiderschrank im Obergeschoss.

Der Versicherungsnehmer, vertreten durch seinen Sohn als Erben, klagte gegen die Ablehnung der Schadenregulierung durch den Versicherer. Dieser begründete seine Entscheidung damit, dass kein ausreichender Beweis für einen Einbruchdiebstahl vorliege.

Das Oberlandesgericht München unterstützte zunächst die Position des Versicherers, indem es feststellte, dass das äußere Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls nicht ausreichend nachgewiesen sei. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof betonte in seinem Urteil die Beweiserleichterungen, die Versicherungsnehmern im Falle eines Diebstahls zustehen. Es genügt bereits ein Mindestmaß an nachweisbaren Tatsachen, um auf einen Diebstahl zu schließen. Dazu gehören unter anderem die Unauffindbarkeit gestohlener Gegenstände sowie das Vorhandensein von Einbruchspuren.

Dieses wegweisende Urteil könnte auch Apotheker betreffen, die häufig wertvolle Güter in ihren Apothekenlagern aufbewahren, die bei Einbruchdiebstählen gefährdet sind. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern und unterstreicht die Bedeutung einer fairen Schadenregulierung durch Versicherer.

 

Streit um Apotheken-Zukunft: PTA fordern Wertschätzung

Inmitten einer hitzigen Debatte über die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland hat ein Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für erhebliche Kontroversen gesorgt. Das Papier sieht die Etablierung von Apotheken ohne Apotheker:innen vor, wobei die Leitung von pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (PTA) übernommen werden soll, mit der Möglichkeit, bei Bedarf per Videokonferenz eine/e Approbierte hinzuzuziehen.

Der Bundesverband PTA (BVpta) hat scharfe Kritik an diesem Vorschlag geäußert und betont, dass PTA keine „billigen Ersatzkräfte“ für Apotheker:innen seien. Sie argumentieren, dass dies ein falsches Bild von der Arbeit in Apotheken und dem PTA-Beruf vermittele.

Die Zahl der Apotheken hat einen neuen Tiefpunkt erreicht, was die Versorgungssituation in einigen Regionen des Landes bedroht. Der BVpta äußerte Bedenken darüber, wie der Minister das Apothekensterben stoppen wolle und ob PTA als kostengünstige Alternative betrachtet würden. Sie fordern eine angemessene Anerkennung der Verantwortung, die mit der Leitung einer Apotheke einhergeht, einschließlich einer entsprechenden Entlohnung.

Das geplante Maßnahmenpaket des Ministers, darunter eine Umverteilung der Honorare und eine Erhöhung des Packungshonorars, stößt beim BVpta auf Ablehnung. Sie argumentieren, dass diese Maßnahmen die Situation der Apotheken nicht verbessern werden. Stattdessen fordern sie eine angemessene Honorierung und bedauern, dass Lauterbach bisher keine Gespräche mit den PTA geführt hat, um ihre Perspektive zu verstehen.

Der BVpta lädt den Minister ein, mit den PTA in Dialog zu treten und betont, dass PTA bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen, aber auch angemessen entlohnt werden müssen. Sie betonen die Vielseitigkeit und Bedeutung ihres Berufs und betonen, dass PTA weit mehr als einfache Arbeitskräfte sind.

Zusätzlich wird auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) kritisiert, weil er auf seiner Pharmareise keine Apotheke besucht hat. Es wird darauf hingewiesen, dass wichtige Arzneimittel in vielen Apotheken fehlen und eine persönliche Begegnung mit den Herausforderungen vor Ort von entscheidender Bedeutung ist.

 

BMG reagiert auf Skonto-Urteil des BGH: Mögliche Anpassungen in Apothekenreform

Im Gefolge des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti in der Pharmabranche stehen die Beziehungen zwischen Großhändlern und Apotheken im Fokus intensiver Diskussionen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat angekündigt, diese Thematik in die geplante Apothekenreform zu integrieren, was möglicherweise tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben könnte.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) hat bereits das BGH-Urteil in ihre Liste der Forderungen aufgenommen. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hat unmittelbare Schritte zur Zulassung von Skonti gefordert. Diese Forderung hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob Skonti zugelassen werden sollten oder ob stattdessen das Apothekenhonorar angehoben werden müsste, um die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu gewährleisten.

In seiner Urteilsbegründung betonte der BGH, dass die angemessene Vergütung der Apotheken nicht durch Rabatte auf Großhandelspreise, sondern durch die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehenen Apothekenzuschläge sichergestellt werde. Das BMG könnte daher erwägen, Anpassungen auf Großhandelsebene vorzunehmen, um zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Bisher haben Großhändler lediglich angekündigt, Skonti zu streichen, ohne konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die bevorstehende Übertragung der Zuständigkeit für die AMPreisV vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ans BMG könnte den Weg für eine reibungslose Anpassung ebnen. Diskussionen über die Großhandelszuschläge zeigen unterschiedliche Standpunkte: Einige Stimmen befürworten die vollständige Freigabe des Fixzuschlags, während andere darauf bestehen, dass dieser Zuschlag notwendig sei, um eine angemessene Versorgung der Apotheken sicherzustellen.

Die aktuellen Debatten verdeutlichen, dass es verschiedene Meinungen gibt, wie mit dieser Thematik umzugehen ist. Vor allem für die Apotheken besteht jedoch die Gefahr, dass Zugeständnisse bezüglich Skonti den Weg zu einer angemessenen Anpassung ihrer eigenen Vergütungsstrukturen blockieren könnten.

Es wird erwartet, dass das BMG in den kommenden Wochen konkrete Schritte zur Integration dieser Diskussionen in die geplante Apothekenreform bekannt geben wird. Die Entscheidungen, die getroffen werden, könnten erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft der Pharmabranche in Deutschland haben.

 

Ärztetag debattiert: Abschaffung der Pharmazentralnummer zugunsten der ATC-Klassifikation

Auf dem Deutschen Ärztetag, der diese Woche in Mainz stattfindet, werden verschiedene Anträge erörtert, darunter auch solche, die die Apotheken betreffen. Ein besonders kontroverser Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern ist die Forderung nach der Abschaffung der Pharmazentralnummer (PZN) auf ärztlichen Verordnungen zugunsten der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC).

Bisher verwenden Ärzte bei der Verschreibung von Medikamenten die PZN, um einen spezifischen Wirkstoff mit einem bestimmten Hersteller zu verknüpfen. Dies erleichtert die Verwaltung und Beschaffung von Arzneimitteln. Allerdings argumentieren Befürworter der Umstellung, dass die Verwendung von ATC-Codes anstelle von PZN es ermöglichen würde, Medikamente eindeutig anhand ihrer Wirkstoffe zu verschreiben, ohne auf bestimmte Marken oder Hersteller beschränkt zu sein.

Eine mögliche Umstellung auf ATC-Codes hätte weitreichende Auswirkungen auf die Praxisverwaltungssysteme der Ärzte sowie auf die Arbeitsweise der Apotheken. Befürworter argumentieren, dass dies die Effizienz verbessern und Lieferengpässe besser bewältigen könnte. Gegner hingegen sehen mögliche Schwierigkeiten bei der eindeutigen Zuordnung von Medikamenten und der automatisierten Überprüfung von Wechselwirkungen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) spielt eine entscheidende Rolle in dieser Debatte, da sie als stimmberechtigtes Mitglied in der Arbeitsgruppe ATC/DDD beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) vertreten ist und somit Einfluss auf zukünftige Entscheidungen nehmen kann.

Die ATC-Klassifikation unterteilt Wirkstoffe nach ihren anatomischen, therapeutischen und chemischen Eigenschaften und könnte eine alternative Möglichkeit bieten, Medikamente zu verschreiben und zu verwalten. Wie die Diskussion auf dem Ärztetag zeigt, ist die Frage nach der Abschaffung der PZN auf Rezepten nicht nur eine technische, sondern auch eine, die weitreichende Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland haben könnte.

 

Schweigen der Verbände: Abda und Phagro enthalten sich zum GVSG

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wird aktuell eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Apotheken- und Großhandelszuschläge in Betracht gezogen, wobei die Verantwortung vom Wirtschaftsministerium (BMWK) auf das Gesundheitsministerium (BMG) übertragen werden könnte. Diese Diskussion findet vor dem Hintergrund statt, dass das GVSG primär die Vergütung von Arztpraxen zum Thema hat, jedoch auch andere Aspekte wie die Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beinhaltet.

Bemerkenswert ist, dass sowohl die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) als auch der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) bislang auf offizielle Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf verzichtet haben. Ein Sprecher der Abda begründete diese Entscheidung damit, dass nach eingehender Diskussion mit den Mitgliedsorganisationen keine fachliche Notwendigkeit gesehen wurde, zu den vorgeschlagenen Änderungen öffentlich Stellung zu nehmen.

Es wird jedoch betont, dass sowohl die Abda als auch der Phagro während des weiteren parlamentarischen Verfahrens die Möglichkeit haben werden, ihre Positionen zu dem GVSG zu erläutern und gegebenenfalls Einfluss auf den Gesetzestext zu nehmen. Diese Phase dürfte weitere Einblicke in die Standpunkte der beteiligten Verbände und potenzielle Kompromisslösungen bieten.

 

Medisign entschuldigt sich für E-Rezept-Ausfälle und nennt Ursachen

In den vergangenen Wochen wurden Apotheken und Arztpraxen durch wiederholte Ausfälle im Bereich der elektronischen Rezepte (E-Rezepte) beeinträchtigt. Die Gematik, verantwortlich für die Telematikinfrastruktur (TI), meldete "Beeinträchtigungen", die auf Probleme beim Vertrauensdienstleister Medisign zurückzuführen waren. Nun hat Medisign konkretere Details zu den Ursachen der Ausfälle bekannt gegeben und sich bei Kunden und Partnern entschuldigt.

Der Grund für die wochenlangen TI-Ausfälle in März und April war ein "signifikanter Anstieg von ECC-Zertifikaten", wie Medisign am Donnerstag vergangener Woche erklärte. ECC steht hier für Elliptic Curve Cryptography, ein digitales Verschlüsselungssystem. Dieser Anstieg war laut einer Pressemitteilung von Medisign auf die Umstellung der Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) auf elliptische Kurven zurückzuführen, was die Leistung der bisher verwendeten Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) beeinträchtigte. Insbesondere waren KIM-Konten betroffen, die morgens zwischen 7:45 und 8:15 Uhr eine erhöhte Anzahl von Abfragen verzeichneten.

Armin Flender, Geschäftsführer von Medisign, entschuldigte sich aufrichtig bei allen Kunden und Partnern, die von den Ausfällen betroffen waren. Um die Situation zu verbessern, wurden Mitte März Caching-Mechanismen implementiert. Die endgültige Lösung wurde jedoch erst durch die erfolgreiche Inbetriebnahme von Highspeed-HSM am 17. April erreicht, die bereits Anfang März bestellt worden waren. Ein weiteres HSM wurde am 19. April am Backup-Standort implementiert. Seitdem konnten alle OCSP-Anfragen von Medisign problemlos und zeitnah beantwortet werden, und es liegen keine Störungen mehr vor.

Medisign betont weiterhin sein Engagement für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit seiner Produkte und arbeitet kontinuierlich an zukunftsorientierten Lösungen. Zusätzlich hat das Unternehmen bereits weitere Komponenten für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 Anfang 2025 bestellt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

 

Organisationen ziehen Grenzen: Marburger Bund und Diakonie schließen AfD-Mitglieder aus

Der Marburger Bund hat kürzlich beschlossen, eine Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland (AfD) als unvereinbar mit einer Tätigkeit in ihrem Verband zu betrachten. Die Entscheidung wurde nach einer ausgiebigen Debatte getroffen, in der die Diskussion um den Umgang mit Parteimitgliedschaften, die als "menschenverachtend" und "rassistisch-xenophob" angesehen werden, im Mittelpunkt stand.

Die Debatte wurde von einem Vortrag des Medizinhistorikers Dr. Benjamin Kuntz über die Verfolgung jüdischer Ärzte während des Nationalsozialismus eingeleitet. Dies verdeutlichte die Notwendigkeit einer klaren Haltung gegenüber rassistischen Tendenzen, die auch heute noch im Krankenhausalltag vorhanden sind.

Ähnliche Ansichten werden auch von anderen Organisationen vertreten, darunter der evangelische Wohlfahrtsverband Diakonie, dessen Präsident Rüdiger Scheuch betont, dass eine Überzeugungswahl für die AfD eine Mitarbeit in der Diakonie ausschließt. Scheuch erwägt arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiter, die sich nicht von antisemitischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen distanzieren.

Die rechtlichen Hürden für den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus Gewerkschaften bleiben jedoch hoch, wie Verdi-Chef Frank Werneke unterstreicht. Während einige Gewerkschaften bereits Unvereinbarkeitsbeschlüsse gefasst haben, zögern andere vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen zurück. Eine mögliche Einstufung der gesamten AfD als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz könnte jedoch die Hürden für Ausschlussverfahren senken.

Insgesamt zeigen diese Entwicklungen eine wachsende Bestrebung verschiedener Organisationen und Verbände, eine klare Abgrenzung zur AfD zu etablieren, sowohl aus moralischen als auch aus rechtlichen Erwägungen heraus.

 

Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Bürgertest-Unterlagen: Schritt gegen Abrechnungsbetrug und für Transparenz

Das deutsche Gesundheitsministerium plant eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Unterlagen im Zusammenhang mit Bürgertests bis Ende 2028. Diese Entscheidung wird inmitten von Bedenken hinsichtlich potenziellen Abrechnungsbetrugs und der Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Testabwicklung getroffen.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende Formulierungshilfe an andere Ressorts weitergegeben, um die Zustimmung für diese Verlängerung zu erhalten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Forderung des Haushaltsausschusses des Bundestags, dem Robert-Koch-Institut (RKI) mehr Zeit zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Auszahlungen im Zusammenhang mit Bürgertests zu geben.

Karl Lauterbach, ein prominenter Gesundheitsexperte, äußerte sich zu dieser Entwicklung und betonte die Bedeutung, dass Abrechnungsbetrug nicht zu schnell verjähre. Er forderte eine intensive Verfolgung von Abrechnungsbetrügern durch die Aufsichtsbehörden der Länder, um sicherzustellen, dass Personen, die betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit der Pandemie begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden.

Auch der Bundesrechnungshof (BRH) sprach sich für eine längere Aufbewahrung der Unterlagen aus, die von Teststellen zur Dokumentation der korrekten Durchführung und Abrechnung von Bürgertests erstellt werden. Der BRH warnte davor, dass eine zu kurze Aufbewahrungsfrist die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte gefährden könne.

Die Gesamtkosten für Bürgertests betrugen 17,6 Milliarden Euro, wobei Schätzungen des Bundeskriminalamtes darauf hindeuten, dass mindestens 1,2 Milliarden Euro durch Betrug abgezweigt wurden. Lauterbach hatte bereits im Jahr 2022 das RKI beauftragt, die Abrechnungsdaten zu überprüfen, nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Schwierigkeiten hatten, dies eigenständig zu bewältigen, obwohl sie beträchtliche Mittel für Verwaltungsaufgaben erhalten hatten.

Diese Entscheidung des Gesundheitsministeriums, die Aufbewahrungspflicht für Bürgertest-Unterlagen zu verlängern, signalisiert einen weiteren Schritt zur Gewährleistung der Transparenz und Rechtmäßigkeit bei der Abwicklung von Bürgertests während der anhaltenden COVID-19-Pandemie.

 

Scanacs sichert Zukunft: Partnerschaft mit AZ Nord für effiziente Rezeptabrechnung

Inmitten der jüngsten Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt verkündete die Jahrestagung der Elac Elysée eine wegweisende Partnerschaft, die potenziell tiefgreifende Auswirkungen auf die Rezeptabrechnung in Deutschland haben könnte. Die Nachricht kam als Erleichterung für Scanacs, ein Unternehmen, das seit Wochen auf der Suche nach einem geeigneten Rechenzentrum war, um Papierrezepte effizient verarbeiten zu können.

Die Kooperation zwischen Scanacs und dem Abrechnungszentrum Nord (AZ Nord) markiert einen bedeutenden Schritt inmitten einer Phase der Umstrukturierung und Unsicherheit für beide Unternehmen. Scanacs sah sich gezwungen, Insolvenz anzumelden, nachdem CGM Lauer sich aus dem Unternehmen zurückzog, während das Rechenzentrum HSB Schrader, geleitet von Helmut Schrader, vor Herausforderungen stand, da keine Nachfolge im Familienunternehmen gefunden wurde. Doch durch kluge Übernahmen und strategische Entscheidungen haben beide Unternehmen ihre Positionen gestärkt und sind nun bereit, gemeinsam neue Wege zu beschreiten.

Das Kernstück dieser Zusammenarbeit ist die Absicht, die Rezeptabrechnung zu modernisieren und zu vereinfachen. Ab dem kommenden Sommer wird ein innovatives Modell eingeführt, das Apotheken die direkte Abrechnung von E-Rezepten und Muster-16-Formularen mit den Krankenkassen ermöglicht. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Apotheken, die von einer gesteigerten Sicherheit und Flexibilität im Abrechnungsprozess profitieren werden.

Trotz früherer Versprechen, die nicht immer eingehalten wurden, zeigen sowohl Scanacs als auch AZ Nord eine überzeugende Entschlossenheit, die Direktabrechnung in Deutschland als neuen Standard zu etablieren. Die steigende Nachfrage seit der Einführung des E-Rezepts im Januar unterstreicht das wachsende Interesse der Apotheken an solchen innovativen Lösungen.

Die Entscheidung von AZ Nord, mit Scanacs zusammenzuarbeiten, wird sowohl von technischen als auch von strategischen Überlegungen gestützt. Michael Irmer, ein erfahrener Manager, betont, dass Scanacs derzeit die beste technische Unterstützung für die Direktabrechnung bietet, was diese Partnerschaft für AZ Nord zu einer logischen Wahl macht.

Insgesamt verspricht diese Kooperation, die Dynamik in der Apothekenbranche zu verändern und den Weg für eine effizientere und transparentere Rezeptabrechnung zu ebnen. Die Zukunft der Rezeptabrechnung in Deutschland erscheint durch diese Partnerschaft in einem neuen Licht, das von Innovation und Fortschritt geprägt ist.

 

Neuer Ansatz in der Migränetherapie: Früher Einsatz von Erenumab zeigt vielversprechende Ergebnisse

In der Behandlung von Migräne, einer oft lähmenden neurologischen Erkrankung, zeichnet sich ein vielversprechender Paradigmenwechsel ab. Aktuelle Studien legen nahe, dass der frühzeitige Einsatz des CGRP-Antikörpers Erenumab signifikante Vorteile für Patienten mit häufigen Migräneattacken bringen könnte.

Die Migräneprophylaxe hat in den letzten Jahren dank der Einführung von CGRP-Antikörpern wie Erenumab eine bemerkenswerte Entwicklung erlebt. Diese Antikörper richten sich gezielt gegen das Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP), ein Schlüsselmolekül, das an der Pathophysiologie der Migräne beteiligt ist.

Die jüngste APPRAISE-Studie, veröffentlicht im renommierten Journal of the American Medical Association, verglich die Langzeitwirkungen von Erenumab mit unspezifischen oralen Migräneprophylaktika. Die Ergebnisse dieser zwölfmonatigen Phase-IV-Studie sind vielversprechend: Eine signifikant höhere Anzahl von Patienten blieb über den gesamten Zeitraum der Therapie treu und erreichte eine deutliche Reduktion der monatlichen Kopfschmerztage unter Erenumab im Vergleich zu den herkömmlichen oralen Medikamenten.

Besonders bemerkenswert ist die verbesserte Patientenadhärenz gegenüber der initial festgesetzten Therapie. Unter Erenumab zeigte sich eine signifikant geringere Rate an Medikamentenwechseln oder -abbrüchen aufgrund von Nebenwirkungen im Vergleich zu den herkömmlichen Medikamenten.

Diese Erkenntnisse könnten eine bedeutende Verschiebung in der Migränetherapie bedeuten. Während bisherige Leitlinien oft den Einsatz von CGRP-Antikörpern als Mittel der letzten Wahl empfahlen, deuten die neuen Ergebnisse darauf hin, dass ein früher Einsatz, insbesondere von Erenumab, sinnvoll sein könnte.

Die Diskussion über den optimalen Zeitpunkt für den Einsatz von CGRP-Antikörpern als Migräneprophylaxe bleibt jedoch kontrovers. Während einige Experten die Empfehlungen der European Headache Federation (EHF) unterstützen, die CGRP-Antikörper als Erstlinientherapieoption empfehlen, halten andere an der aktuellen Praxis fest, wonach CGRP-Antikörper erst nach erfolglosem Einsatz anderer Medikamente in Betracht gezogen werden.

Insgesamt verdeutlichen diese neuen Erkenntnisse die Notwendigkeit weiterer Forschung und Diskussion über den optimalen Einsatz von CGRP-Antikörpern in der Migränetherapie. Die Behandlung dieser oft lebensbeeinträchtigenden Erkrankung erfordert einen individualisierten Ansatz, der die Bedürfnisse und das Wohlbefinden der Patienten in den Mittelpunkt stellt.

 

Kommentar:

Die jüngsten Zahlen zur Apothekenlandschaft in Deutschland senden alarmierende Signale eines tiefgreifenden Wandels. Ein dramatischer Rückgang der Apothekenzahlen sowie eine spürbare Abnahme der Beschäftigung in diesem Sektor verdeutlichen die aktuellen Herausforderungen. Dieser Wandel ist nicht nur ökonomischer Natur, sondern birgt auch Risiken für die Versorgungssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung. Es ist dringend erforderlich, dass die Politik und die Akteure im Gesundheitswesen angemessene Maßnahmen ergreifen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zukunft der Apotheken zu sichern.

Ein Kühlschrankausfall in einer Apotheke ist nicht nur ein technisches Problem, sondern kann ernsthafte finanzielle und gesundheitliche Konsequenzen haben. Dieses Szenario betont die Bedeutung einer umfassenden Versicherungspolice, die nicht nur den Verlust von Medikamenten abdeckt, sondern auch Folgeschäden und Betriebsunterbrechungen. Apothekeninhaber sollten daher sicherstellen, dass ihre Versicherungspolice alle relevanten Risiken abdeckt und im Ernstfall eine schnelle Schadensregulierung ermöglicht. Denn letztendlich kann eine gut geplante Versicherungsstrategie den Unterschied zwischen einer vorübergehenden Störung des Betriebs und einer existenzbedrohenden Krise ausmachen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern bei Einbruchdiebstählen. Es unterstreicht die Bedeutung einer fairen Schadenregulierung durch Versicherer und bietet eine klare Richtlinie für die Beweisführung im Falle von Diebstahlansprüchen. Die Entscheidung könnte auch Apotheker betreffen, die wertvolle Güter in ihren Lagern aufbewahren. Insgesamt ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Verbraucherinteressen.

Das Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur Etablierung von Apotheken ohne Apotheker:innen stößt auf breite Kritik, insbesondere seitens des Bundesverbandes PTA. Die Debatte wirft wichtige Fragen zur Zukunft der Arzneimittelversorgung und zur angemessenen Anerkennung der Verantwortung von PTA auf. Es ist entscheidend, dass alle relevanten Akteure, einschließlich der PTA, in einen konstruktiven Dialog eintreten, um tragfähige Lösungen für die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu finden.

Die Diskussion über die Abschaffung der Pharmazentralnummer zugunsten der ATC-Klassifikation auf ärztlichen Verordnungen ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienteren Arzneimittelversorgung. Während die Umstellung potenzielle Vorteile wie eine eindeutige Wirkstoffverschreibung und bessere Handhabung von Lieferengpässen bieten könnte, müssen auch mögliche Herausforderungen bei der eindeutigen Zuordnung und automatisierten Überprüfung von Medikamenten berücksichtigt werden. Die Debatte verdeutlicht die Notwendigkeit, sorgfältig abzuwägen, wie technologische Veränderungen die Patientenversorgung verbessern können.

Die Zurückhaltung der Abda und des Phagro bezüglich des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ist bemerkenswert. Ihre Entscheidung, keine offizielle Stellungnahme abzugeben, lässt Raum für Spekulationen über ihre möglichen Bedenken oder Strategien. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich ihre Positionen im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens entwickeln werden und welche Auswirkungen dies auf den Gesetzesentwurf haben könnte.

Die Entschuldigung von Medisign für die E-Rezept-Ausfälle ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Die Offenlegung der Ursachen zeigt Transparenz und ermöglicht es, aus den Fehlern zu lernen und zukünftige Probleme zu vermeiden. Es ist nun entscheidend, dass das Unternehmen seine Bemühungen um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit seiner Dienste fortsetzt, um eine zuverlässige Versorgung in der Gesundheitsbranche sicherzustellen.

Die Entscheidung des Marburger Bundes, eine Mitgliedschaft in der AfD als unvereinbar mit ihrer Tätigkeit zu betrachten, ist ein deutliches Signal gegen menschenverachtende und rassistische Positionen. Ähnliche Standpunkte zeigen sich auch bei anderen Organisationen wie der Diakonie. Während rechtliche Hürden den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus Gewerkschaften erschweren, bleibt die klare Abgrenzung gegenüber extremistischen Ansichten von großer Bedeutung für moralische Integrität und gesellsc

Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums, die Aufbewahrungspflicht für Bürgertest-Unterlagen zu verlängern, ist ein wichtiger Schritt, um potenziellen Abrechnungsbetrug einzudämmen und die Transparenz bei der Testabwicklung sicherzustellen. Angesichts der enormen finanziellen Mittel, die in die Bürgertestung geflossen sind, ist eine gründliche Überprüfung der Auszahlungen von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. Diese Maßnahme sollte dazu beitragen, Vertrauen in das Testsystem zu stärken und sicherzustellen, dass Mittel effektiv eingesetzt werden, um die Pandemie einzudämmen.

Die angekündigte Partnerschaft zwischen Scanacs und dem Abrechnungszentrum Nord (AZ Nord) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Modernisierung der Rezeptabrechnung in Deutschland. Durch die direkte Abrechnung von E-Rezepten und Muster-16-Formularen mit den Krankenkassen wird eine neue Ära der Effizienz und Transparenz für Apotheken eingeläutet. Diese Kooperation verspricht, die Dynamik in der Apothekenbranche zu verändern und den Weg für eine innovative und zukunftsorientierte Rezeptabrechnung zu ebnen.

Die aktuellen Ergebnisse der APPRAISE-Studie zeigen deutlich, dass ein frühzeitiger Einsatz von Erenumab in der Migränetherapie vielversprechend ist. Die signifikante Reduktion der Kopfschmerztage und die verbesserte Patientenadhärenz unterstreichen das Potenzial dieser Behandlungsoption. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität von Migränepatienten verbessern, sondern auch neue Standards für die Migränetherapie setzen. Es ist entscheidend, dass diese Erkenntnisse in der medizinischen Praxis berücksichtigt und weiter erforscht werden, um optimale Behandlungsmöglichkeiten für Migränepatienten zu gewährleisten.

Angesichts der komplexen Landschaft des Gesundheitswesens ist es unerlässlich, dass wir gemeinsam daran arbeiten, innovative Lösungen zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Patienten stets im Mittelpunkt stehen. Nur durch eine engagierte Zusammenarbeit können wir die aktuellen Herausforderungen meistern und eine nachhaltige, hochwertige Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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