• 05.04.2014 – Der Mindestlohn kommt

    APOTHEKE – Steuer & Recht Das Bundeskabinett hat am 02.04.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein al ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuer & Recht

"Der Mindestlohn kommt"

Kabinett verabschiedet allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro

 

Das Bundeskabinett hat am 02.04.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, der vom 1. Januar 2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen gelten wird.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
Es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die zu unangemessen niedrigen Löhne arbeiten müssen und nicht ausreichend an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Das gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft; so darf es nicht weitergehen. Deshalb freue ich mich von ganzem Herzen, dass ich heute mitteilen kann: Der Mindestlohn von 8,50 Euro kommt zum 1. Januar 2015 - wie im Koalitionsvertrag verabredet. Er wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen.

Nicht unter die Regelung fallen:

  • Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne Berufsabschluss (d. h., Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind nicht erfasst).
  • Auszubildende
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupper- bzw. Orientierungspraktikum von maximal sechs Wochen für die Wahl einer Ausbildung machen. Gleiches gilt für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder in der Ausbildung von bis zu sechs Wochen, aber nur wenn das Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet
  • Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung wird zum 1. Januar 2017 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt.

Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge:
In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche Abweichungen allein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden.

Die Mindestlohnkommission:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern (drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter), und je einem von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagenen Wissenschaftler ohne Stimmrecht sowie einem Vorsitzenden, den beide Seiten gemeinsam benennen sollen.

Das künftige Mindestlohn-Verfahren:
Die Höhe des Mindestlohns wird jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassungen des Mindestlohns werden durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen.

Zahl der vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geschützten Arbeitnehmer:
Das BMAS geht davon aus, dass infolge der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 dann 3,7 Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn erhalten werden.

Andere Bestandteile des Tarifautonomiestärkungsgesetzes:

Leichtere Allgemeinverbindlicherklärung (AVE):
Mit der Reform der Allgemeinverbindlicherklärung soll die Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erleichtert werden. Die Erstreckung des Tarifvertrags soll künftig immer dann möglich sein, wenn dies die Sozialpartner auf Branchenebene und auf Ebene der Spitzenverbände gemeinsam für erforderlich erachten und sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Das öffentliche Interesse ist im Gesetz genauer beschrieben. Die Verbreitung eines Tarifvertrags spielt im Rahmen der Prüfung der öffentlichen Interessen weiterhin eine wichtige Rolle. Das bislang geltende starre 50 Prozent-Quorum als Voraussetzung der Allgemeinverbindlicherklärung wird allerdings gestrichen. Es kann in Zeiten abnehmender Tarifbindung immer seltener erfüllt werden. Mit der Reform der Allgemeinverbindlicherklärung wird zugleich der Bestand der sozialpolitisch besonders bedeutsamen Sozialkassen, etwa im Baugewerbe, gesichert.

Öffnung Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen:
Die bewährten tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig allen Branchen zur Verfügung stehen. Diese Öffnung ist von den Sozialpartnern gewünscht und ermöglicht künftig auch den bisher nicht in das Gesetz einbezogenen Branchen, auf die passgenauen Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zurückzugreifen und Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, auch für aus dem Ausland Entsandte. In der Einführungsphase des gesetzlichen Mindestlohns schafft die Öffnung zudem für die Tarifvertragsparteien aller Branchen die Möglichkeit, das Gesetz zur Gestaltung von tariflichen Anpassungsprozessen zu nutzen.

Zeitplan Tarifpaket:
Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie finden Sie auf der Homepage des BMAS.

Quelle: BMAS

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner