• 28.01.2010 - Häuslebauer aufgepasst

    Wer ein Haus baut, muss für Schäden gerade stehen, die damit verbunden sind. Wie man sich davor schützen kann, dass der Traum vom Eigenheim nicht zum finanziellen Desaster wird.

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Häuslebauer aufgepasst

 

Wer ein Haus baut, muss für Schäden gerade stehen, die damit verbunden sind. Wie man sich davor schützen kann, dass der Traum vom Eigenheim nicht zum finanziellen Desaster wird.

(verpd) Baustellen sind Gefahrenstellen. Mit einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung sowie einer Bauleistungs-Versicherung können sich Häuslebauer jedoch für den Fall der Fälle absichern.

Auf Baustellen ist ein Unglück schnell passiert. Ob ungesicherte Schächte, herabfallende Bauteile oder nicht einwandfrei gelagertes Material - die Liste der möglichen Schäden für Kinder, Besucher und Nachbarn ist lang. Auch durch unzureichende Absperrungen, Beschädigung angrenzender Straßen oder eine schlechte Beleuchtung und Beschilderung können Sachschäden und Verletzungen entstehen.

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung kann dem Häuslebauer dabei helfen, dass aus einem Unglück keine finanzielle Katastrophe wird. Sie zahlt, wenn Dritte auf seiner Baustelle oder dem Baugrundstück zu Schaden kommen.

Auf ausreichende Deckungssumme achten

Zudem springt sie ein, wenn berechtigte Forderungen an den Bauherren gestellt werden. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und trägt eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten.

Empfehlenswert ist bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Übrigens: Eigenleistungen des Bauherrn erhöhen das Haftpflicht-Risiko und damit meist den Beitrag.

Privathaftpflicht reicht oft nicht

Die private Haftpflichtversicherung kommt meist nur für Schäden auf, die im Zusammenhang mit kleinen Bauvorhaben entstehen. Wie hoch die Bausumme dabei sein darf, steht in den jeweiligen Bedingungen des Privathaftpflicht-Vertrages. Mitversichert sind meist Bauvorhaben bis 50.000 Euro, vielfach auch höhere Bausummen.

Bauvorhaben, die eine höhere Bausumme haben als im Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag steht, sind durch diesen Vertrag nicht abgedeckt.

Kasko für den Hausbau

Auch am Bau selbst kann etwa durch Unwetter einiges in die Brüche gehen. Das kostet unter Umständen so viel Geld, dass der komplette Finanzierungsplan durcheinander gerät und das gesamte Bauvorhaben gefährdet ist. Gegen solche Risiken schützt eine Bauleistungs-Versicherung.

Abgesichert sind nicht vorhersehbare beziehungsweise nicht abwendbare Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen, die für den Neubau beziehungsweise Um- oder Ausbau nötig sind. Versicherte Risiken sind beispielsweise Wolkenbrüche, Erdrutsche, Vandalismus sowie Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit von Bauleuten.

Diebstahl extra absichern

Die Bauleistungs-Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn auf der Baustelle gelagerte Teile gestohlen werden. Dieses Risiko lässt sich jedoch meist gegen eine Mehrprämie mitversichern. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Schäden, die durch normale Witterung wie Frost im Winter verursacht werden.

Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion können gegen Zuschlag eingeschlossen werden. Günstiger ist dieser Schutz aber über die normalerweise in der Gebäudeversicherung kostenlos mitversicherte Feuerrohbau-Versicherung erhältlich.

Absicherung gegen Pleite der Baufirma

Ebenfalls wichtig ist es, sich gegen eine Pleite der Baufirma abzusichern. Diese sogenannte Baufertigstellungs-Versicherung kann allerdings nicht der Bauherr selbst abschließen, sondern nur das Bauunternehmen. Die Police sorgt dafür, dass das Haus zum vertraglich vereinbarten Preis fertig wird, wenn die Firma ihre Arbeiten wegen Insolvenz einstellt.

Dabei werden nicht nur die anfallenden Mehrkosten vom Versicherer übernommen. Er organisiert auch die Fortsetzung der Arbeiten. Bei der Auswahl seiner Baufirma sollte ein Bauherr unbedingt darauf achten, dass diese eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Ersatzweise sollte eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungs-Bürgschaft verlangt werden (verpd)

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