• 13.11.2011 – Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

    VORSORGE – Steuern & Recht Der Bundestag hat am 27.10.2011 das sogenannte Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird unter anderem die Richtlin ...

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Steuern & Recht

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

 

Der Bundestag hat am 27.10.2011 das sogenannte Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird unter anderem die Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht umgesetzt. Ende November wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Richtlinie muss bis zum 30.12.2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

Neben dem eigentlichen Anwendungsbereich der Beitreibung von Forderungen werden auch steuerliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen aufgegriffen. Dies sind unter anderem:

  • Riester: Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen. Für Zulagberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagestatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, wird die Möglichkeit vorgesehen, Beiträge nachträglich zu entrichten.
  • Kindergeld: Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst sowie den Bundesfreiwilligendienst, um sicherzustellen, dass die teilnehmenden Personen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als Kinder berücksichtigt werden können.
  • Kirchensteuer: Einführung eines automatisierten Verfahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen.
  • Altersvorsorge: Regelungen zur Übertragung von Altersvorsorgevermögen


Keine Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu Studienkosten


Des Weiteren hat der Gesetzgeber auf Urteile des Bundesfinanzhofs reagiert. In seinen Entscheidungen vom 28.07.2011 hatte das Gericht Aufwendungen für die Ausbildung als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Der Gesetzentwurf stellt nun klar, dass Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind und damit nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden können. Diese Klarstellung soll rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gelten.

Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion und, Olav Gutting, zuständiger Berichterstatter hierzu: Schließlich mussten wir zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu den Ausbildungskosten reagieren. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof völlig überraschend - und für viele Sachverständige auch unverständlich - geurteilt, dass Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium Werbungskosten seien. Einen solchen unbegrenzten Abzug halten wir nicht für gerechtfertigt. Womöglich würde dann bald auch der Schulbesuch zum Aufwand für das spätere Berufsleben gezählt. Auf der anderen Seite wollen wir etwas für die Studenten tun. Daher wird der Sonderausgabenabzug, der bisher schon möglich war, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr erhöht." Die Erhöhung der Höchstgrenze soll erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 gelten. (ac)


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