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Wissen & Tipps

Die Geschichte



Im 8. und 9. Jahrhundert gab es in der arabischen Welt - in Bagdad und Damaskus - Drogen- und Gewürzhändler, die zusammen mit den heilkundigen Mönchen der abendländischen Klöster als Vorläufer der Apotheker bezeichnet werden könnten.

Um 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno" (auch „Constitutiones" oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.

Nach der Erlassung der Medizinalordnung entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen.

Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste noch existente Apotheke Europas: eine Urkunde von 1241 mit dem Siegel der Stadt Trier (Landeshauptarchiv Koblenz) dokumentiert die Schenkung einer Apotheke, die als Löwen-Apotheke am Trierer Hauptmarkt noch heute besteht. Seit dem Jahr 1317 befindet sich im Franziskanerkloster der Stadt Dubrovnik eine der ältesten Apotheke Europas. Auch die Tallinner Ratsapotheke ist mitunter eine der ältesten Apotheken Europas, die heute noch in Betrieb ist. Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die Arbeitsräume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet.

Da die Wirtschaftlichkeit von Apotheken auch damals stark von Seuchen und Epidemien abhängig war, gab es mancherorts Versorgungsprobleme, wenn längere Zeit keine solche auftraten. Um dem vorzubeugen, wurden im 15. Jahrhundert beispielsweise in Niederösterreich durch die Landstände sogenannte Landschafts-Apotheken errichtet.

Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin, Thüringen und Sachsen konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.

Durch die Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.

Im Jahr 1958 wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Apothekenurteil) die Niederlassungsfreiheit eingeführt, sodass seitdem jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, fand der Wettbewerb nicht über den Preis statt, sondern teilweise durch die Gewährung von sog. Zugaben, vor allem jedoch über die Fachkompetenz der pharmazeutischen Beratung, die Lieferfähigkeit, den Service, Freundlichkeit, oder besondere Zusatzleistungen (Arzneimittel-Bringdienst für Kunden, die nicht selbst in die Apotheke kommen können, erhöhte Kompetenz in besonderen Sortimentsbereichen usw.). Seit einiger Zeit ist die Arzneimittelpreisverordnung gelockert; es wird befürchtet, dass dadurch der Wettbewerb verstärkt über den Preis und zu Lasten der pharmazeutischen Qualität stattfindet, da kompetente Beratung personal- und zeitintensiv ist und zudem nur mit hochqualifizierten Fachkräften zu leisten ist, was wiederum zu höheren Betriebskosten führt als ein bloßes Verkaufen.

In der sowjetischen Besatzungszone verfügte die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) am 22. Juni 1949 die Enteignung der Apotheken und damit wurden auch alle Rechte für erloschen erklärt. Eigentümer, die selbst Apotheker waren, erhielten aber das Recht den Betrieb als „Apotheke im Privatbesitz" weiterführen zu können, wenn die Betriebsabgaben abgeführt wurden. Von den Eigentümern oder Erben verpachtete Apotheken wurden zu „Landesapotheken", die Eigentümer erhielten als Entschädigung einen Anteil aus dem Aufkommen der „Betriebsabgaben". Erst 1954 wurden genaue Beträge der Entschädigungen festgesetzt und betrugen 30 bis 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, abzüglich möglicher Forderungsbeträge an die Apotheken. Die Auszahlung erfolgte planwirtschaftlich nach fünf Jahren. Neu errichtete Apotheken in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren grundsätzlich „Landesapotheken", die verpachtet oder als Poliklinik-Apotheken verwaltet wurden. Die Anzahl der „Apotheken im Privatbesitz" betrug 1956 rund 298 von 1.533 Apotheken (= 19,4 %) und die Zahl verringerte sich stetig bis es nur noch „Landesapotheken" oder Apotheken an Polikliniken gab. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Möglichkeiten wanderten viele vollausgebildete Apotheker ab 1951 in den Westen aus, so dass die staatliche Führung sich gezwungen sah, nach sowjetischem Vorbild sogenannte Pharmazieingenieure als mittleres medizinisches Personal mit Ausbildung auf Fachschulen, z. B. der damaligen Pharmazieschule Leipzig, einzuführen.

Im 21. Jahrhundert hat sich die Apotheke vielerorts zu einem profitablen und modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgen rund 21.500 Apotheken, davon täglich ca. 2.000 im Nacht- und Notdienst, an 365 Tagen im Jahr die Bevölkerung mit Medikamenten.

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