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Versichern & Vorsorgen | Krankentagegeld

Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt


Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung wird das Risiko zusätzlicher Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus versichert. Für jeden Tag der stationären Behandlung wird dem Versicherungsnehmer das vereinbarte Geld ausgezahlt. Die Ursache für den Aufenthalt im Krankenhaus ist unerheblich, sofern nicht bestimmte Vorerkrankungen als Auslöser im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden. Ein derartiger Ausschluss ist jedoch nicht sinnvoll, besser ist die Vereinbarung einer Karenzzeit nach dem Vertragsabschluss, während dieser ist die Versicherung von der Pflicht zur Leistung befreit.

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt unabhängig von einer zusätzlich bestehenden Krankentagegeld- oder Unfallversicherung. Die Höhe des Beitrags richtet sich zunächst nach der Höhe des vereinbarten Tagessatzes. Dieser kann frei zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbart werden. Es wird nicht der Ersatz für einen konkret entstandenen Schaden versichert, Gegenstand des Vertrages ist vielmehr die Zahlung einer definierten Summe für jeden Tag der stationären Behandlung. Aus dieser Definition folgt, dass die Krankentagegeldversicherung nicht von der Leistung befreit ist, wenn eine weitere Versicherung ebenfalls Zahlungen leistet. Dabei kann es sich sowohl um eine weitere Krankenhaustagegeld- als auch um eine Krankentagegeld- als auch um eine Unfallversicherung handeln; bei letzterer ist in der Regel ein Tagegeld beim Krankenhausaufenthalt enthalten, sie zahlt aber nur, wenn dieser als Folge eines Unfalls erforderlich wird.

Ein weiterer Faktor, welcher die Höhe der zu zahlenden Beiträge beeinflusst, ist das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zur Zeit des Vertragsabschlusses. Ein von der Gesellschaft vorgelegter Fragebogen ist nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen; das Verschweigen von Vorerkrankungen kann dazu führen, dass die Gesellschaft nicht leisten muss. Eine Krankentagegeldversicherung kann nicht wegen einer möglicherweise als übermäßig erscheinenden Häufigkeit der Inanspruchnahme gekündigt werden.

Unterschiedlich geregelt ist die Zahlung des Krankenhaustagegeldes bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik. Während eine eigenständige Kur nur selten unterstützt wird, zahlen viele Versicherungsgesellschaften, wenn sich eine Rehabilitationsmaßnahme an eine Heilbehandlung in einem Krankenhaus anschließt. Zu beachten ist, dass in vielen Verträgen für diesen Fall ein Genehmigungsvorbehalt enthalten ist, so dass ein entsprechender Anruf beim Versicherer aus dem Krankenhaus heraus erforderlich ist.

Der Sinn einer Krankenhaustagegeldversicherung wird kontrovers diskutiert. Da sie nur dann zahlt, wenn der Patient ein Krankenhaus zur stationären Behandlung aufsuchen muss, ist sie nicht als Ersatz für die Lohnfortzahlung bei Selbstständigen und Freiberuflern geeignet. Sie ist geeignet, höhere Kosten auszugleichen, die möglicherweise durch eine erforderliche Kinderbetreuung oder die Fahrkosten der Angehörigen entstehen. Ob der Patient selber im Krankenhaus mehr Geld als zu Hause benötigt, hängt von seiner Lebensweise ab; wer die Leihbücherei benutzt und sich mit der Krankenhauskost begnügt, benötigt oft eher weniger. Nicht wenige Versicherte empfinden das Krankenhaustagegeld als finanziellen Ausgleich für die während der Zeit im Hospital entgangene Lebensfreude.



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