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APOTHEKENPRAXIS – ARZNEIMITTELKENNZEICHNUNG

Berlin - Wenn es um gefälschte Arzneimittel geht, zeigen die Pharmafirmen gerne mit dem Finger auf die Importeure. Doch im Pilotprojekt zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen war die Prüfung von Reimporten bislang nicht vorgesehen. Nun laufen erste Gespräche, damit auch Reimporte künftig in der Apotheke auf ihre Authentizität geprüft werden können.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Dem Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) gehen die Vorgaben des Entwurfs für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beim Verblistern nicht weit genug. Der Verband kritisiert, dass die Qualitätsstandards ausschließlich auf das maschinelle Verblistern beschränkt blieben. Die händische Verblisterung und das Stellen kämen dagegen nicht vor. „Diese unterschiedlichen Standards sind für uns weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt", sagt der stellvertretende BVKA-Vorsitzende Detlef Steinweg.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) hat nur wenig an dem Entwurf für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auszusetzen: „Überwiegend positiv" fällt die Reaktion aus. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband allerdings bei der Definition der Pflichten für Apotheker, die Herstellungsaufträge an externe Betriebe vergeben.
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APOTHEKENPRAXIS – REZEPTPRÜFUNG

Berlin - Gefühlt zählen die Retaxationen der Krankenkassen zu den ganz großen Geißeln der Apotheker. Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) will dies mit Zahlen belegen und hat von der Fachhochschule Münster eine Umfrage unter Apothekern durchführen lassen. Zwischenfazit der Marktstudie: Allein mit der Vermeidung von Absetzungen verbringt das Personal in Apotheken täglich rund anderthalb Stunden, die „Nullretax" ist an der Tagesordnung und es wird immer schlimmer.
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APOTHEKENPRAXIS – GROSSHANDELSKONDITIONEN

Berlin - Noch weiß niemand, wie sich der Markt entwickelt, wenn zum 1. Januar die Vergütung der Großhändler umgestellt wird. Wenige Woche vor dem Wechsel zur Fixpauschale halten sich die Lieferanten bedeckt. Für die Apotheken steht fest: Sie werden reagieren. Ob Ausbau des Direktgeschäfts, Lagerbereinigung oder Wechsel des Großhändlers - der zweite Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) dürfte den Markt gehörig durchschütteln.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Die Zustellung von Arzneimitteln durch Apotheken soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) künftig nicht mehr nur im Einzelfall, sondern generell möglich sein. Der Bote muss zum Apothekenpersonal gehören und soll im Zweifelsfall sogar beraten: „Sofern eine Beratung in der Apotheke nicht zuvor vorgenommen wurde, muss die Beratung durch das pharmazeutische Personal in Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgen", heißt es im Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Zu jeder Rechtsverordnung gehört eine Folgenabschätzung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die finanziellen Auswirkungen der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ausgerechnet. Demnach entstehen den Apotheken einmalig insgesamt Kosten von 4,3 Millionen Euro, zuzüglich einer jährlichen Belastung von 700.000 Euro. Doch nach der Rechnung des Ministeriums lohnt sich die Novelle für die Apotheken: Gerade durch die Erleichterungen für Filialen können demnach einmalig 4,7 Millionen Euro gespart werden, jedes Jahr weitere 2,8 Millionen.
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APOTHEKENPRAXIS – KOMMENTAR

Berlin - Das BMG geht seinen Weg unbeirrt weiter: Das System Vollapotheke wird abgeschafft. Filialen werden durch die geplante Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dermaßen begünstigt, dass sie in direkter Nachbarschaft zu Hauptapotheken einen immensen Wettbewerbsvorteil genießen werden. Die Frage ist, was damit bezweckt werden soll.
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APOTHEKENPRAXIS – GROSSHANDELSHONORAR

Berlin - Nicht nur der Großhandel zögert mit seinen Konditionen für 2012 - auch die Hersteller halten sich mit Angeboten bislang zurück. Dabei geht es für die Firmen darum, gerade niedrigpreisige Schnelldreher in den Direktbezug zu holen - immerhin winken 70 Cent zusätzliche Marge. Die Apotheken hoffen auf attraktive Angebote der Industrie. Wer jetzt rechtzeitig reagiert, kann schon bei der Umstellung zusätzliche Erträge abgreifen. Auf der anderen Seite drohen erhebliche Lagerwertverluste.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drückt bei der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) doch noch aufs Tempo: Heute hat das Ministerium den Referentenentwurf an die betroffenen Verbände geschickt. Sie sollen bis zum 18. November ihre Stellungnahmen abgeben. Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bleibt bei einer wesentlichen Maxime seiner Eckpunkte aus dem April: Filialverbünde sollen es künftig einfacher haben. Vom freien Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben für alle rückt das BMG aber ab.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erstmals konkrete Regeln für die Verblisterung von Arzneimitteln vorgeben. Verblistert werden darf nur in separaten und leicht zu reinigenden Räumen - die übrigens bei der Berechnung der Mindestgröße der Apotheke nicht eingerechnet werden dürfen - und durch qualifiziertes Personal, das regelmäßig geschult wird. Außerdem gibt es Vorschriften für ein Qualitätsmanagement (QM) und die Beschriftung der Blister.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Eigentlich wollten die Apothekerkammern ein verpflichtendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibt im Referentenentwurf bei dem Niveau aus den Eckpunkten: Nur Apotheken, die Defekturarzneimittel oder Sterilrezepturen herstellen oder maschinell verblistern müssen ein QM-System nachweisen.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Rezeptsammelstellen müssen auch künftig in jedem Fall von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Referentenenwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht keine Erleichterungen bei der Rezeptsammlung für Apotheken vor. Mit einer Klarstellung will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den sicheren Betrieb von Rezeptsammelstellen erhöhen. Rezepte müssen laut Entwurf in einem verschlossenen Behälter gesammelt werden, der vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt ist. Diese Klarstellung dient dem Ministerium zufolge dem Datenschutz.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Filialapotheken brauchen nach dem Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kein Labor und keine Rezeptur mehr. Bei Apotheken im Filialverbund genügt es, wenn eine Apotheke über einen entsprechenden Arbeitsplatz mit der erforderlichen Ausrüstung verfügt. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründet man die bereits in den Eckpunkten umstrittene Regelung mit der finanziellen Entlastung der Apotheken.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Apotheken in einem Filialverbund können sich den Notdienst künftig gegenseitig abnehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Apotheke innerhalb des festgelegten Notdienstbezirks befindet und die Arzneimittelversorgung sichergestellt ist. So sieht es der Referentenwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor, den das Bundesgesundheitsministerium heute verschickt hat.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Apotheken müssen bei der Abgabe von Arzneimitteln künftig nicht mehr beraten, soweit dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit notwendig ist, sondern zunächst den Informations- und Beratungsbedarf des Kunden durch Nachfrage feststellen, bevor sie eine Beratung anbieten. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hervor. Auch der Rest ist genau geregelt.
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APOTHEKENPRAXIS – REZEPTUR

Berlin - Die Gefahrensymbole für Chemikalien ändern sich. Mit der weltweiten Harmonisierung der Piktogramme müssen auch Standgefäße in der Rezeptur und für Patienten abgefüllte Stoffe und Mischungen neu gekennzeichnet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet kostenlos eine Memocard an, auf der im Brieftaschenformat die Symbole dargestellt, ihre Bedeutungen erklärt und Verhaltensregeln genannt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – GROSSHANDELSKONDITIONEN

Berlin - In wenigen Wochen ändert sich die Einkaufswelt der Apotheken grundlegend: Zum Jahreswechsel wird die Großhandelsspanne auf einen Aufschlag von 3,15 Prozent sowie einen Fixzuschlag von 70 Cent je abgegebener Packung umgestellt, der nicht rabattfähig ist. Doch noch lassen sich die Großhändler Zeit; nur vereinzelt sind erste Konditionen getestet worden. Die Zeit drängt: Anders als in diesem Jahr müssen zum 1. Januar 2012 alle Vereinbarungen umgestellt sein.
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APOTHEKENPRAXIS – VERBLISTERUNG

Berlin - Keine Vorteile, stattdessen zusätzliche Risiken: In Brandenburg haben Ärzte- und Apothekerkammer ein vernichtendes Urteil über die maschinelle Verblisterung für Heimpatienten gesprochen. In einem gemeinsamen Positionspapier lehnen beide Organisationen die Zweitverblisterung ab. Dr. Jürgen Kögel, Präsident der Apothekerkammer, sorgt sich unter anderem um die Frage der Haftung.
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APOTHEKENPRAXIS – DEUTSCHER APOTHEKERTAG 2011

Berlin - Seit einem Jahr gibt es in Baden-Württemberg sogenannte Akademischer Ausbildungsapotheken:
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